
Liebe Eltern,
§ 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet die Erziehungsberechtigten dazu, schriftlich zu erklären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die genannten Verpflichtungen erfüllen. Diese Erklärung muss erneut zur ersten Stunde nach den Herbstferien und nach jedem Ferienzeitraum in der jeweils ersten Stunde abgegeben werden. Die entsprechende Vorlage wurde an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt und findet sich digital auch hier.
Kriterien für den Ausschluss vom Schulbesuch:








