
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
das Land hat in der neuen CoronaVO die Situation von Klassenarbeiten bei einer Inzidenz von über 200 wesentlich verschärft und auch neue Regelungen für Schülerinnen und Schüler erlassen, die sich vor Klassenarbeiten nicht freiwillig testen lassen. Die Stadt Stuttgart hat diese Regelungen jetzt in einer Allgemeinverfügung umgesetzt, die ab dem 22. April 2021 gilt.









